Ein Villenbesitzer in Dubai, dessen Immobilie derzeit vermietet ist, fragte, welches rechtliche Verfahren einzuhalten ist, um das Haus als Hauptwohnsitz zurückzuerhalten, mit welcher Frist die Mieter zu benachrichtigen sind, wie die Mitteilung zugestellt werden muss und ob es nach dem Auszug der Mieter Einschränkungen bei der Nutzung der Immobilie gibt.
Antwort: Da Sie eine Villa im Emirat Dubai besitzen, finden in Bezug auf Ihre Fragen die Bestimmungen des geänderten Mietgesetzes von Dubai Anwendung.
Im Emirat Dubai kann ein Vermieter einen Mieter vor oder nach Ablauf des Mietvertrags räumen lassen. Da Sie beabsichtigen, in der Ihnen gehörenden Villa zu wohnen, fallen die vorgeschriebenen Räumungsvoraussetzungen in Ihrem Fall unter die Bestimmung zur Räumung des Mieters nach Ablauf des Mietvertrags. Ein Vermieter kann einen Mieter mit einer über einen Notar zugestellten Frist von zwölf (12) Monaten aus dem Mietobjekt räumen lassen, wenn
(i) der Vermieter das Mietobjekt nach Erhalt einer Genehmigung der zuständigen lokalen Behörden abreißen und neu errichten möchte,
(ii) die Sanierung oder Reparatur des Mietobjekts nicht durchgeführt werden kann, solange der Mieter es bewohnt,
(iii) der Vermieter oder seine Familienangehörigen ersten Grades das Mietobjekt bewohnen möchten, sofern der Vermieter über keine andere alternative Wohnimmobilie im Emirat Dubai verfügt und er das Objekt nach der Rückgabe durch den Mieter mindestens zwei (2) Jahre lang selbst bewohnt.
Hat der Vermieter die Immobilie für den Eigenbedarf zurückerhalten, darf sie zwei Jahre lang nicht erneut vermietet werden.
(Quelle: Khaleej Times)
TR
EN
AR
RU
ZH
DE
FR
ES
HI
FA