DUBAI, 27. September 2026 (WAM) – Das Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verzeichnet ein anhaltendes Wachstum der Studierendenzahlen im ganzen Land. Die Zahl der zugelassenen Studierenden stieg im vergangenen Studienjahr gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent, die Gesamtzahl der Eingeschriebenen lag im Studienjahr 2025-2026 bei mehr als 218.000. Nach Angaben des Ministeriums spiegelt dieses Wachstum die Wirksamkeit flexibler Zulassungsregelungen wider, die Studierenden im Einklang mit den nationalen wirtschaftlichen Prioritäten und künftigen Anforderungen breitere Möglichkeiten eröffnen, die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.

In einem Interview mit der Nachrichtenagentur der Emirate (WAM) erläuterte Dr. Ahmad Sultan Al Shoaibi, Staatssekretär im Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung, dass der erweiterte Zugang zu Hochschulen durch ein integriertes System zur Echtzeit-Datenvernetzung zwischen Ministerium und Hochschulen unterstützt werde. Dies ermögliche es dem Ministerium, Zulassungs- und Einschreibungsindikatoren fortlaufend zu überwachen, und steigere zugleich die Effizienz der Universitäten bei der Abwicklung von Zulassungsverfahren gemäß den für den Hochschulsektor geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten nationalen Rahmenwerken.

Die in jüngster Zeit erfassten Indikatoren belegten die positive Wirkung der Maßnahmen zur Erweiterung des Hochschulzugangs, sagte er. Im vergangenen Studienjahr verzeichneten die Hochschulen der VAE einen Anstieg der zugelassenen Studierenden um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr; die Gesamtzahl der zugelassenen und eingeschriebenen Studierenden überstieg 64.000, darunter rund 32.000 Emiratis.

„Die Zahl der an Hochschulen eingeschriebenen Studierenden überstieg im Studienjahr 2025-2026 die Marke von 218.000, darunter rund 124.000 Emiratis. Die Weiterentwicklung der Zulassungspolitik wirkte sich auch auf die Bandbreite der Bildungswege aus. Die Zahl der Studierenden in Diplom- und Höheren Diplomprogrammen stieg von 3.995 im Studienjahr 2021-2022 auf 10.926 im Studienjahr 2025-2026, ein Zuwachs von 173 Prozent. Diese Ausweitung bietet den Studierenden mehr Wahlmöglichkeiten und unterstützt sie beim Erwerb von Qualifikationen und Fähigkeiten, die ihre Arbeitsmarktfähigkeit stärken“, fügte er hinzu.

Die Weiterentwicklung der Zulassungsregelungen und -kriterien an den Hochschulen sei Teil einer klaren und ganzheitlichen Vision, die darauf abziele, den Zugang der Studierenden zu Studienplätzen zu erweitern und die Flexibilität des Hochschulsystems sowie seine Fähigkeit zu stärken, den Bedürfnissen der Studierenden und unterschiedlichen akademischen Wegen gerecht zu werden – bei gleichbleibender Qualität der Bildungsergebnisse und deren Ausrichtung auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes und die nationalen Prioritäten.

Den Hochschulen mehr Spielraum bei der Festlegung von Zulassungskriterien entsprechend der Art ihrer Programme und Fachrichtungen einzuräumen, sei Teil der Weiterentwicklung des Governance-Modells für den Hochschulsektor, erklärte Al Shoaibi. Dieser Ansatz stärke die Verantwortung der Einrichtungen für das akademische Niveau ihrer Studierenden und die Qualität ihrer Ergebnisse und ermögliche es ihnen zugleich, Zulassungsregelungen zu entwickeln, die Art und Niveau ihrer Studienprogramme entsprechen. Umgesetzt werde dies innerhalb eines einheitlichen, klar definierten Rahmens für alle Universitäten sowie eines ergebnisorientierten Bewertungsrahmens, der diese Flexibilität stützt und die dauerhafte Sicherung der Qualität gewährleistet.

Dr. Al Shoaibi betonte in diesem Zusammenhang, dass die den Hochschulen gewährte Flexibilität bei der Festlegung von Zulassungskriterien keinesfalls Abstriche bei den Qualitätsanforderungen bedeute. Das Ministerium werde keine Praktiken oder Zulassungsregelungen dulden, die die Qualität des Bildungsprozesses untergraben oder das Niveau seiner Ergebnisse beeinträchtigen könnten.

Die geltenden Zulassungsregelungen entsprächen führender internationaler Praxis und dienten als Instrument, um Studierenden Bildungswege zu eröffnen, die ihren Fähigkeiten entsprechen, ohne akademische Standards oder die Kompetenz der Absolventen und ihre Fähigkeit, die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erfüllen, zu gefährden.

Dr. Al Shoaibi erläuterte, dass die Hochschulen im Rahmen eines integrierten Systems aus Governance, Aufsicht und Rechenschaftspflicht dafür verantwortlich seien, dass ihre Zulassungskriterien der Art ihrer Studienprogramme angemessen sind. Ziel sei ein Gleichgewicht zwischen einem erweiterten Hochschulzugang, der Wahrung von Qualitätsstandards, der Sicherung der Kompetenz der Absolventen und der Stärkung ihrer Arbeitsmarktreife.

Er fügte hinzu, dass das Hochschulsystem in den vergangenen Jahren erhebliche qualitative Fortschritte erzielt habe, mit stärkerem Fokus auf Governance und die Qualitätssicherung der Bildungsergebnisse, um den künftigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Schwerpunktsektoren gerecht zu werden. Die Leistung der Hochschulen werde zudem kontinuierlich überwacht und bewertet.

Mehr Flexibilität bei den Zulassungskriterien stelle keine Lockerung der Qualitätsanforderungen dar, erklärte er. Vielmehr sei sie Teil der Weiterentwicklung des Governance-Modells und eines Wandels von einer vorrangig auf die Regulierung der Eingangsvoraussetzungen gestützten Steuerung hin zu einem umfassenderen System, das institutionelle Autonomie mit der Rechenschaft für die Qualität der Ergebnisse verknüpft. Unterstützt werde dies durch einen ergebnisorientierten Bewertungsrahmen, der parallel zur Zulassungsflexibilität greift und eine dynamische Reaktion auf die Anforderungen des Sektors ohne Abstriche bei den Qualitätsstandards sicherstellt.

Das Ministerium bestätigte, dass der Ministerialerlass Nr. 19 von 2024 über Zulassungskriterien für Programme von Hochschuleinrichtungen in den VAE die Hochschulen verpflichtet, klare Zulassungskriterien für ihre Programme festzulegen. Er erlaubt zudem eine bedingte Zulassung, sofern vorbereitende oder ausgleichende Kurse bzw. Programme erfolgreich abgeschlossen werden, um mögliche Lücken in den akademischen Fähigkeiten der zugelassenen Studierenden zu schließen. Darüber hinaus stehen den Studierenden je nach ihren Fähigkeiten und Bildungswegen Diplom-, Höhere Diplom- und Teilqualifikationswege offen.

Zu Mindestnoten im Sekundarschulabschluss und in Fachfächern stellte das Ministerium klar, dass das Fehlen einer einheitlichen Mindestanforderung für alle Hochschulen nicht bedeute, dass es keine akademischen Kontrollen gebe. Vielmehr spiegle dies einen Ansatz wider, der den Einrichtungen die Flexibilität gebe, Zulassungsvoraussetzungen je nach Programm, Fachrichtung und erforderlichem Vorbereitungsniveau festzulegen, während die Ergebnisse dieser Regelungen fortlaufend überwacht, bewertet und beaufsichtigt würden.

Zum Wegfall der Pflicht, bei der Festlegung oder Änderung jedes einzelnen Zulassungskriteriums die vorherige Genehmigung des Ministeriums einzuholen, erklärte das Ministerium, das aktuelle Modell beruhe darauf, die Verantwortung der Hochschulen für ihre akademischen Entscheidungen zu stärken und ihre Leistung zugleich kontinuierlicher Aufsicht und Bewertung zu unterziehen. Der Verzicht auf eine Vorabgenehmigung jeder Änderung bedeute daher nicht, dass die Aufsichtsfunktion des Ministeriums entfallen sei. Das Ministerium überprüfe die Einhaltung der Zulassungskriterien im Rahmen der Erneuerung der akademischen Akkreditierung, regelmäßiger Monitoring- und Inspektionsbesuche sowie einer laufenden Bewertung der Qualität der Zulassungspraxis.

Dies markiere den Übergang von einer vorwiegend auf verfahrensmäßiger Vorabgenehmigung beruhenden Aufsicht zu einem umfassenderen Modell kontinuierlicher Rechenschaftspflicht. Es ermögliche, die Auswirkungen der Zulassungsregelungen auf Studierende, Programme, Absolventen und den Arbeitsmarkt zu bewerten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn Praktiken festgestellt werden, die die Qualität des Bildungsprozesses beeinträchtigen.

Das Ministerium betonte zudem, wie wichtig es sei, zwischen einer „offenen Zulassung“ ohne ausreichende akademische Kontrollen und dem in den VAE angewandten Modell geregelter Flexibilität mit klaren und belastbaren Standards zu unterscheiden. Das Modell der VAE bedeute keine Zulassung ohne Kontrollen, sondern verbinde institutionelle Flexibilität bei der Festlegung der Zulassungskriterien mit bei Bedarf vorbereitenden und ausgleichenden Programmen, akademischer Akkreditierung, Inspektion und Aufsicht sowie einer kontinuierlichen Überwachung der Bildungsergebnisse.

Die Bewertung der Auswirkungen der Flexibilität dürfe sich daher nicht auf die Zulassungskriterien beim Studieneintritt beschränken. Zu berücksichtigen seien auch Indikatoren wie Studienverbleib und Studienabschluss, Beschäftigung, Bildungsqualität sowie die Übereinstimmung der Kompetenzen der Absolventen mit den Bedürfnissen der nationalen Wirtschaft.

Das Ministerium entwickelt das Hochschulsystem mit einem Ansatz weiter, der auf die Qualität der Ergebnisse und die Messung ihrer Wirkung ausgerichtet ist. Dazu gehören Lernergebnisse und Beschäftigung, Partnerschaften mit Wirtschaft und Industrie sowie Zukunftsfähigkeit, ferner die Entwicklung von Instrumenten, um den künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes vorauszusehen und die in national priorisierten Wirtschaftssektoren benötigten Kompetenzen und Fachrichtungen zu ermitteln.

Das Ministerium unterstrich, dass ein erweiterter Hochschulzugang und die Wahrung des Niveaus der Hochschulabsolventen einander ergänzende Ziele seien. Es überwache und bewerte die Zulassungsregelungen und die Leistungsindikatoren der Hochschulen fortlaufend, um breitere Bildungschancen für Studierende mit der Sicherung von Qualität und Kompetenz der Absolventen sowie der Stärkung ihrer Arbeitsmarktreife und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.

(Quelle: WAM.ae)