Das Kassationsgericht Dubai hat entschieden, dass Banken Hypotheken auf Bauprojekte nicht durchsetzen können, wenn sie die Finanzierung nicht auf das Treuhandkonto des Projekts einzahlen - selbst wenn die Bank gutgläubig gehandelt hat.
Ahmed Labib, Senior Associate bei BSA Law, erklärte, das Urteil stütze sich auf das Gesetz der VAE über Treuhandkonten für Immobilienentwicklungen (Gesetz Nr. 8 von 2007), das Banken, die ein Bauprojekt finanzieren, dazu verpflichtet, den Kreditbetrag direkt auf das Treuhandkonto des jeweiligen Projekts einzuzahlen.
Das Gericht hat dies nun zu einer strikten Bedingung nicht nur für die Durchsetzbarkeit, sondern für die grundsätzliche Gültigkeit der Hypothek gemacht.
"Ein Hypothekenvertrag gilt unter solchen Umständen so, als hätte er nie bestanden", sagte Labib - das bedeutet, dass die Bank jeglichen vorrangigen Anspruch auf das Projekt verliert.
In einem kürzlich verhandelten Fall reduzierte das Gericht in Dubai den Hypothekenwert von 246 Millionen Dirham auf 93 Millionen Dirham, nachdem die Anwälte von BSA nachgewiesen hatten, dass tatsächlich nur 93 Millionen Dirham auf das Treuhandkonto des Projekts eingezahlt worden waren. Die Hypothek war daher nur für diesen niedrigeren Betrag durchsetzbar.
Bis der Fall das Kassationsgericht erreichte, vergingen rund zwei Jahre, wobei Labib betonte, dass die Dauer je nach Komplexität des jeweiligen Streitfalls und danach, ob unabhängige Sachverständige zur Bewertung des Falls bestellt werden, variiere.
Labib erklärte, es sei unklar, ob es sich bei dem Fehlbetrag in diesem Fall um einen Einzelfall oder ein umfassenderes Muster handle, deutete jedoch an, dass sich manche Banken möglicherweise nicht vollständig bewusst seien, wie streng die Treuhandkonto-Vorschrift mittlerweile angewendet werde.
(Quelle: Khaleej Times)
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