In dem Fall ging es um eine Frau, die in Dubai eine Personenstandsklage auf Scheidung wegen Schädigung eingereicht hatte, verbunden mit finanziellen und sorgerechtlichen Ansprüchen in Bezug auf das gemeinsame Kind des Paares. Sie warf ihrem Ehemann vor, sie verlassen, keinen Unterhalt gezahlt und ihr die Kosten für Haushalt und Kinderbetreuung allein überlassen zu haben.
Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass sie zuvor bereits im Sudan und in Ägypten geklagt hatte. Vor den Gerichten in Dubai argumentierte sie jedoch, die Schädigung habe nach Abschluss dieser ausländischen Verfahren angedauert und sich verschärft.
Im Personenstandsrecht der VAE ist die Scheidung wegen Schädigung (auf Arabisch darar) ein verschuldensbasiertes Scheidungsverfahren, das muslimischen Frauen offensteht, denen im Ehevertrag kein Recht auf einseitige Scheidung eingeräumt wurde.
Nach dem Bundesgesetz Nr. 28 von 2005 kann eine Ehefrau bei Gericht die Scheidung beantragen, wenn sie nachweisen kann, dass das Verhalten ihres Mannes eine Schädigung verursacht hat, die eine Fortsetzung der Ehe unmöglich macht. Der Begriff der Schädigung ist weit gefasst und umfasst unter anderem das Verlassen, die Verweigerung von Unterhalt, verbale oder körperliche Misshandlung sowie andere Formen schlechter Behandlung.
Der Ehemann bestritt die Klage mit dem Argument, die Angelegenheit sei bereits im Ausland entschieden worden und dürfe in Dubai nicht erneut verhandelt werden.
Das Gericht in Dubai sah dies anders. Es entschied, dass die früheren Urteile einer Verhandlung des Falls nicht entgegenstünden, da sich die Klage auf eine erneute und fortdauernde Schädigung stütze und nicht lediglich auf denselben, bereits entschiedenen Sachverhalt.
(Quelle: Khaleej Times)
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