DUBAI, 3. September 2026 (WAM) -- Das Ministerium für Wirtschaft und Tourismus hat die wesentlichen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Bekämpfung des gewerblichen Betrugs vorgestellt. Danach müssen Lieferanten den Verkauf oder die Ausstellung verfälschter, verdorbener oder gefälschter Waren unverzüglich einstellen und diese binnen höchstens 24 Stunden nach Zugang der Mitteilung des Ministeriums oder der zuständigen Behörde aus Märkten und Lagern zurücknehmen. Damit werden der Verbraucherschutz, die Integrität der Märkte und die Wirksamkeit der Aufsicht über Geschäftspraktiken in den VAE gestärkt. Dies wurde bei einem Mediengespräch bekannt gegeben, das das Ministerium heute in Dubai veranstaltete, um die Durchführungsverordnung zum Föderalen Gesetzesdekret Nr. 42 von 2023 über die Bekämpfung des gewerblichen Betrugs vorzustellen, die auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses Nr. 107 von 2026 erlassen wurde. Safeya Al Safi, stellvertretende Unterstaatssekretärin für den Bereich Handelsaufsicht und Governance im Ministerium für Wirtschaft und Tourismus, erklärte, die VAE hätten beim Aufbau eines fortschrittlichen Rechts- und Regulierungsrahmens zur Bekämpfung des gewerblichen Betrugs sowie zum Schutz der Rechte von Verbrauchern und Markeninhabern erhebliche Fortschritte erzielt. Die Verordnung markiere einen neuen Meilenstein bei der Weiterentwicklung der Marktaufsicht und bei der Anpassung an moderne Handelsformen einschließlich des elektronischen Handels. Al Safi sagte, das Ministerium habe in Zusammenarbeit mit den lokalen Wirtschafts- und Aufsichtsbehörden im ersten Quartal 2026 insgesamt 10.023 Kontrollgänge im Zusammenhang mit gewerblichem Betrug durchgeführt, bei denen landesweit 189 Verstöße festgestellt wurden. Die Verordnung stärkt die vorausschauende Aufsicht, indem sie Kontrollverfahren, die Feststellung von Verstößen und den Umgang mit verfälschten Waren regelt sowie Vorgaben zur Verwahrung und Vernichtung beschlagnahmter Güter, zum Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und zur Verhängung von Verwaltungssanktionen macht. Das erhöht die Regelkonformität und schreckt von unrechtmäßigen Praktiken ab. Lieferanten sind verpflichtet, sämtliche Verkaufsstellen und Abnehmer der beanstandeten Waren über deren Rücknahme innerhalb von 24 Stunden zu unterrichten und den Rückruf innerhalb von 48 Stunden öffentlich auf Arabisch und Englisch bekannt zu geben. Diese Frist kann verkürzt werden, wenn von den Waren eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder Tieren oder für die Umwelt ausgeht. Die Verordnung regelt zudem die Verfahren zum Recycling oder zur Vernichtung von Waren sowie zur Wiederausfuhr geeigneter Waren in das Ursprungs- oder Ausfuhrland innerhalb von 30 Tagen nach den festgelegten Vorgaben. Ebenso legt sie Vergleichs- und Widerspruchsverfahren fest: Ein Zuwiderhandelnder kann gegen die Ablehnung eines Vergleichs innerhalb von sieben Arbeitstagen Widerspruch einlegen, während das Ministerium oder die zuständige Behörde binnen höchstens zehn Arbeitstagen darüber entscheiden muss. Das Ministerium betonte, die Verordnung ziele nicht allein auf Sanktionen ab, sondern solle eine Kultur der Regelkonformität fördern, regelkonforme Unternehmen unterstützen, das Vertrauen von Investoren und Händlern stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Märkte der VAE erhöhen.

(Quelle: WAM.ae)